Als Flüssiggas werden die chemischen Stoffe Propan und Butan sowie deren Gemische bezeichnet.
Diese Gase und deren Gemische bleiben bei Raumtemperatur unter vergleichsweise geringem Druck flüssig. Sie werden daher auch LPG = Liquidfied Petroleum Gas genannt. Weitere Bezeichnungen sind Gasol oder Autogas.
Flüssiggas fällt als Nebenprodukt bei der Erdölraffinierung und als Begleitgas bei der Förderung von Erdöl und Erdgas an und ist somit ein fossiler Energieträger.
Neben Wärme-, Heiz- und Kochzwecken dient Flüssiggas auch als Treibstoff für Fahrzeuge. Es findet auch als Treibgas für Sprühdosen Verwendung und wird darüber hinaus als FCKW-freies Kältemittel in Kühlschränken und Klimaanlagen eingesetzt.
Flüssiggas ist unter Normalbedingungen ein farbloses, fast geruchloses Gasgemisch, das schwerer ist als Luft. Es ist brennbar und kann mit Luft oder Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Es besteht daher besondere Explosionsgefahr, wenn Flüssiggas wegen Undichtheiten unbemerkt entweicht. Flüssiggas zu Brennzwecken ist aus diesem Grund odoriert. Da Flüssiggas schwerer ist als Luft, sammelt es sich in Bodennähe und bildet dort einen „Gas-See“. Durch Verdrängen des Sauerstoffs kann Flüssiggas erstickend wirken.
Von grösster Bedeutung ist die Dichtheit der Flüssiggasanlagen. Daher müssen Dichtungen und Schläuche aus besonderem, gegen Flüssiggas beständigem Material hergestellt sein. Zudem müssen Flüssiggasanlagen regelmässig instand gehalten werden. Damit auch bei einer allfälligen Undichtheit keine Explosionsgefahr besteht, muss der Aufstellungsort von Flüssiggasanlagen ausreichend gelüftet werden. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Unterflurräumen (z.B. Keller) aufgestellt oder gelagert werden, weil eventuell austretendes Gas sich nicht schnell genug verflüchtigen kann. Weitere Schutzmassnahmen sind den Richtlinien und Merkblättern sowie der Flaschenhalsetikette zu entnehmen.
Für die Installation und Kontrolle von Flüssiggasanlagen ist Fachwissen erforderlich.